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   BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11   

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https://dejure.org/2012,3409
BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11 (https://dejure.org/2012,3409)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2012 - 1 StR 614/11 (https://dejure.org/2012,3409)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 1 StR 614/11 (https://dejure.org/2012,3409)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 46 Abs. 2 StGB; § 78 StGB; § 174 StGB; § 206a StPO
    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und Fortfall von 30 Fällen (Strafverfolgungsverjährung; Strafschärfung infolge verjährter Straftaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs bei einem tateinheitlich verwirklichten sexuellen Missbrauch eines Kindes mit dem einer Schutzbefohlenen bei Eintritt von Strafverfolgungsverjährung von Letzterem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 174 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4
    Änderung des Schuldspruchs bei einem tateinheitlich verwirklichten sexuellen Missbrauch eines Kindes mit dem einer Schutzbefohlenen bei Eintritt von Strafverfolgungsverjährung von Letzterem

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.2002 - 1 StR 178/02

    Eigenständige Verjährung bei jeder Gesetzesverletzung; Anwendung des

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
    Nach diesen im Strengbeweisverfahren getroffenen Feststellungen muss von vierzehn Verstößen gegen § 174 StGB - je zwei in den sieben Monaten von September 1998 bis März 1999 - ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 16.08.1996 - 1 StR 745/95; BGH, Beschl. vom 11.06.2002 - 1 StR 178/02), die am 01.04.2004, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 1 Sexualdelikts-ÄndG vom 27.12.2003, bereits verjährt waren.

    Im Zweifel ist zu Gunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass die Tatzeiten vor Dezember 2005 lagen (vgl. BGH, Beschl. vom 11.06.2002 - 1 StR 178/02), sodass die Verjährungsfrist spätestens am 30.11.2010 endete.

  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
    Diese Regelung gilt zudem auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 01.04.2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn - wie hier - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschl. vom 08.02.2006 - 1 StR 7/06; aber auch BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 7).
  • BGH, 16.08.1996 - 1 StR 745/95

    Bestimmtheitsgebot und Demokratieprinzip (Straftatbestand des Vorrätighaltens zum

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
    Nach diesen im Strengbeweisverfahren getroffenen Feststellungen muss von vierzehn Verstößen gegen § 174 StGB - je zwei in den sieben Monaten von September 1998 bis März 1999 - ausgegangen werden (vgl. BGH, Beschl. vom 16.08.1996 - 1 StR 745/95; BGH, Beschl. vom 11.06.2002 - 1 StR 178/02), die am 01.04.2004, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 1 Sexualdelikts-ÄndG vom 27.12.2003, bereits verjährt waren.
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 565/99

    Strafverfolgungsverjährung; Frist; Ruhen; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Art.

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
    Diese Regelung gilt zudem auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 01.04.2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn - wie hier - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschl. vom 08.02.2006 - 1 StR 7/06; aber auch BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 7).
  • BGH, 06.05.2008 - 1 StR 176/08

    Strafverfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauchs von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
    Der Senat kann daher und auch wegen des ohnehin straffen Strafzusammenzugs ausschließen, dass das Landgericht ohne die tateinheitlich begangenen, verjährten Straftaten sowie die Taten der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger auf niedrigere Einzelstrafen (soweit es den tateinheitlich begangenen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen betrifft) und auch auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 14/09; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 176/08).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 14/09

    Änderung eines Schuldspruchs wegen Eintritts einer Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
    Der Senat kann daher und auch wegen des ohnehin straffen Strafzusammenzugs ausschließen, dass das Landgericht ohne die tateinheitlich begangenen, verjährten Straftaten sowie die Taten der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger auf niedrigere Einzelstrafen (soweit es den tateinheitlich begangenen sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen betrifft) und auch auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 14/09; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 StR 176/08).
  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 14/10

    Übersehene Strafverfolgungsverjährung (Aufrechterhaltung des Strafausspruchs;

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
    Außerdem können tateinheitlich verwirklichte Gesetzesverletzungen auch dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie verjährt sind (Senat, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 1 StR 14/10).
  • BGH, 20.11.2012 - 2 StR 257/12

    Verjährung; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Da der Ablauf der Verjährungsfrist bereits vor Inkrafttreten der Regelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB am 1. April 2004 eingetreten war, kommt ein Ruhen der Verjährung nach dieser Vorschrift nicht in Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 5 StR 476/01, BGHSt 47, 245, 247; Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 StR 614/11).
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